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01. März 2010 - 

Die Bundesnetzagentur hat darüber informiert, dass ab heute Änderungen des Telekommunikationsgesetzes in Kraft treten, die den Rufnummernbereich 0180 betreffen.

Folgende Neuerungen müssen berücksichtigt werden:

Dienste, die im 0180-Rufnummernbereich erbracht werden, werden nun als "Service-Dienste" (vorher: "Shared Cost-Dienste" / "Geteilte-Kosten-Dienste") bezeichnet.

Für Anrufe aus den Mobilfunknetzen muss laut Gesetzestext eine preisliche Obergrenze von 0,42 € / Min. eingehalten werden.

Anrufe aus dem Mobilfunk werden generell pro Minute abgerechnet.

In allen Kommunikationsmaßnahmen wie Broschüren, Katalogen, Briefpapier, Werbung in Funk und Fernsehen etc. muss eine Preisangabe erfolgen (z.B. bei 0180-5-SRN: 0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, max. 0,42 €/Min. aus dem Mobilfunk).

Der Hinweis "abweichende Preise aus dem Mobilfunk" reicht nicht mehr aus.

 

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